ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die Teilnahme am Unterricht kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung vorliegt.

  2. Die Tanzschule behält sich vor, einen Kurs kurzfristig, auch bis zu einem Tag vor Kursbeginn abzusagen.

  3. Der Eintritt in den Tanzclub ist jederzeit möglich.

  4. Die Unterrichtserteilung erfolgt an ca. 38 Wochen im Jahr mit je einer Unterrichtseinheit an den festgelegten Kurstagen. In der Ferienzeit sowie an den Feiertagen entfällt der Unterricht.

  5. Das umseitig ausgewiesene Monatshonorar entspricht einem Zwölftel des Jahreshonorars = 38 Unterrichtseinheiten. Das Monatshonorar ist am Anfang eines Monats zu entrichten und wird auch dann fällig, wenn die Teilnahme am Unterricht nicht erfolgt.

  6. Ermäßigungen wie Geschwisterrabatte müssen vor dem Anmeldetermin mit der Tanzschule abgesprochen werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

  7. Das vereinbarte Kurshonorar ist, wenn nicht anders vereinbart, spätestens bis zum ersten Veranstaltungstermin fällig. Bei Mahnungen werden übliche Mahngebühren berechnet. Gleiches gilt für unverschuldete Bankgebühren, z.B. bei Rücklastschriften.

  8. Das vereinbarte Club- und Tanzkreishonorar wird, wenn nicht anders vereinbart, monatlich von der Tanzschule Lentz am Monatsanfang per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Barzahlung zahlt man die Kursgebühr zzgl. 2,00 €.

  9. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist aus rechtlichen Gründen eine gesonderte Lastschriftgenehmigung (unterer Abschnitt auf dem Anmeldeformular) zu erteilen. Falls jemand das Angebot des Lastschriftverfahrens nicht annehmen möchte, muss dieser das monatliche Honorar bei der unterrichtenden Person oder der Geschäftsleitung bar bezahlen und bekommt dafür eine Quittung ausgehändigt.

  10. Die Mitgliedschaft in den Clubgruppen ist unbefristet. Eine Abmeldung ist bei einem Jahresabonnement 3 Monate vor Vertragsende, bei einem Monatsbeitrag 6 Wochen zum Quartalsende möglich und muss schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabsprachen mit Betriebsangehörigen der Tanzschule sind ungültig.

  11. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume als auch des Lehrpersonals stehen der Tanzschule Lentz frei.

  12. Die erlernten Schritte und Choreografien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  13. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsleitung.

  14. Bei stegenden Mehrwertsteuersätzen und Betriebskosten werden die Beiträge angepasst. Darüber werden Sie vorher schriftlich informiert.

  15. Die Ausübung des Tanzsports in unseren Räumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht wurden, ist jede Haftung ausgeschlossen.

  16. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden für betriebsinterne Zwecke gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur für interne Zwecke nutzen und keinem Dritten zugänglich machen.

STAND: 02.09.2017

Das Team der ADTV Tanzschule Lentz

Thomas Püttmann-Lentz